Grundwassergefährdung durch Glyphosat soll in Wiederzulassungsverfahren eingehen

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Im Rahmen des Wiederzulassungsverfahrens für Glyphosat werden die aktuellen Forschungsergebnisse der Universität Rostock, wonach Glyphosat leichter als bisher vermutet ins Grundwasser gelangen kann, geprüft werden. Das hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage im Bundestag erklärt.

In Untersuchungen mit der Methode Pyrolyse-Feldionisation-Massenspektronomie haben die Wissenschaftler der Universität Rostock zufolge nachweisen können, dass Glyphosat zwar eine enge Bindung mit Eiweißen und Kohlenhydraten eingeht, aber in diesem Komplex ausgewaschen wird (EUWID 42.2017). Auf diese Weise könne das Gift ins Grundwasser gelangen. Die Grünen haben mit Ihrer Anfrage (EUWID 9.2018)  insbesondere Informationen zur Gefährdung von Wasserorganismen verlangt.

Im Hinblick auf deren Gefährdung durch Pestizide heißt es in der Antwort, im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werde in diesem Jahr ein so genanntes Kleingewässermonitoring beginnen. Im Rahmen der beginnenden „Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) – Pilotstudie zur Ermittlung der Belastung von Kleingewässern in der Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmittel-Rückständen“ durch das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung werde die Grundlage für ein umfassendes Fließgewässer-Monitoring gelegt, das die Länder ab 2020 in Eigenverantwortung weiterführen sollen.

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