NRW setzt stärkere Binnendifferenzierung der nitratbelasteten Roten Gebiete um

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Eine stärkere Binnendifferenzierung nitratbelasteter Gebiete auf Basis neuer Messungen und Modellierungen soll mit der Änderung der nordrhein-westfälischen Landesdüngeverordnung umgesetzt werden, die am Dienstag vergangener Woche von der Landesregierung - noch vor der Behandlung der Bundes-DüV- im Buindesrat - verabschiedet worden ist. Die Verordnungkann nun nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

„Mit der Anpassung der Landesdüngeverordnung verabschieden wir uns vom Gießkannenprinzip und definieren klar abgegrenzte Feldblöcke, in denen zusätzliche Anforderungen zum Grundwasserschutz zielgenau umgesetzt werden müssen“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser (CDU).

Diese Erfahrungen werde NRW auch bei der Umsetzung der neuen Bundesdüngeverordnung einbringen. „Sofern sich daraus neue Vorgaben zur Gebietskulisse ergeben sollten, werden wir entsprechend nachjustieren“, kündigte die Ministerin an. Für die Abstimmung des bundesweiten Rahmens für eine zukünftige Gebietsausweisung könnten die in Nordrhein-Westfalen mit der angepassten Landesdüngeverordnung gewonnenen Erkenntnisse eine gute Grundlage sein.

Neue Gebietskulisse skizziert

Ausgangspunkt für die differenzierte Betrachtung der nitratbelasteten Gebiete waren die zwischenzeitlich vorgelegten neuen Monitoring-Ergebnisse zur Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper (vgl. EUWID 38.2019). Danach ist der Anteil der nitratbelasteten roten Grundwasserkörper in Bezug auf die Fläche Nordrhein-Westfalens von knapp 42 Prozent im Monitoringzyklus der Jahre 2007 bis 2012 auf aktuell knapp 26 Prozent im aktuellen dritten Monitoringzyklus der Jahre 2013 bsi 2018 zurückgegangen.

Auf Basis dieser Ergebnisse sowie von Modellierungen hat das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem Umwelt-Landesamt LANUV eine Binnendifferenzierung in den belasteten und landwirtschaftlich beeinflussten Gebieten vorgenommen und darauf aufbauend eine neue Gebietskulisse skizziert.

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