OVG Berlin-Brandenburg klärt die Frage, wann eine neue Anlage mit Herstellungsbeitrag entsteht

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sich in aktuellen Entscheidungen mit der Frage befasst, ob jeweils eine bereits bestehende Anlage als neue Anlage anzusehen ist, wenn etwa ein Zweckverband in einen neuen eingegliedert wird. Für eine neue Anlage wäre ein Herstellungsbeitrag zu entrichten – darauf berufen sich in den behandelten Fällen die Verbände. In den in der kommenden Ausgabe von EUWID Wasser und Abwasser  vorgestellten Entscheidungen hat das OVG die Frage verneint.

Eine grundlegende Argumentation des OVG ist dabei die Feststellung, dass für das Entstehen einer neuen Anlage die „Lebensgeschichte“ der ersten Anlage abgebrochen sein und stattdessen die „Lebensgeschichte“ einer zweiten Anlage begonnen haben muss.

Gänzlich neue Anlage muss entstehen

Wenn in einem Gebiet bereits eine Kläranlage besteht, kann nur dann von so großen Veränderungen gesprochen werden, dass die Anlage als neue Anlage angesehen werden kann, wenn eine gänzlich neue, mit der bisherigen Anlage beitragsrechtlich nicht mehr identischen Anlage die Alte ersetzt, stellt das OVG in einem der Urteile fest. Ob die Anlage nun als neu oder modernisiert angesehen werden kann, ist laut Gericht eine Wertungsfrage. Es komme also nicht darauf an, ob etwas  hinzugefügt wurde, sondern darauf, welcher Unterschied zum vorherigen Zustand besteht.

Strenge Kriterien für "zweite" Herstellungspflicht

„Ist einmal mit der Herstellung der Anlage begonnen worden, gehört begrifflich alles zur Herstellung, was als Teil ihrer Herstellung geplant ist“, heißt es in einem weiteren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts. Nur Maßnahmen, die nicht als Teil der einmal begonnen Herstellung der Anlage und auch nicht als deren Erweiterung, Erneuerung oder Verbesserung einzuordnen seien, führen dem OVG zufolge zur Herstellung einer beitragsrechtlich neuen Anlage und könnten damit aus Sicht einzelner Grundstücke eine sozusagen „zweite“ Herstellungsbeitragspflicht auslösen.

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