Der Betrieb einer Wasserversorgungsanlage darf nur für den Zeitraum einer akuten Gefährdung der menschlichen Gesundheit unterbrochen werden. Diese Aussage hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in einem unanfechtbaren Beschluss getroffen (Aktenzeichen: 13 ME 223/20 vom 22.07.2020). Bei der Anordnung der ...
Betrieb einer Wasserversorgung darf nur bei akuter Gefahrenlage unterbrochen werden
Dauerhafte Unterbrechung erst, wenn Anlage nicht ertüchtigt werden kann
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