UBA-Gutachten empfiehlt Arzneimittelabgabe als ergänzende Gewässerschutz-Maßnahme

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Für das Ziel, den Eintrag von Arzneimitteln in die Gewässer zu reduzieren, kommt grundsätzlich eine Arzneimittelabgabe sowohl auf der Hersteller- als auch auf der Handelsstufe in Betracht. Zu diesem Ergebnis kommt das Sachverständigengutachten „Arzneimittelabgabe – Inpflichtnahme des Arzneimittelsektors für Maßnahmen zur Reduktion von Mikroschadstoffen in Gewässern“, das Wissenschaftler des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) erarbeitet haben und das das UBA aktuell vorgelegt hat. Das Gutachten greife den Beschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) auf, Vorschläge zu erarbeiten, mit welchen Regelungen die Hersteller von Arzneimitteln angemessen an den Kosten von Maßnahmen zur Reduzierung von Mikroschadstoffen in den Gewässern beteiligt werden können.

Prinzipiell sei es möglich und umweltökonomisch sinnvoll, den Arzneimittelsektor für Maßnahmen zur Reduktion von Mikroschadstoffen in Gewässern durch eine Abgabe in die Pflicht zu nehmen, heißt es in dem Gutachten. Die Abgabe könne einen Beitrag zur Finanzierung der Nachrüstung von kommunalen Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe leisten.

Für die tarifliche Ausgestaltung einer Arzneimittelabgabe empfiehlt das Gutachten, einen zweistufigen Tarif vorzusehen. Zunächst sollten alle Wirkstoffe nach ihrer Menge einer Regelveranlagung unterworfen werden. Für Stoffe, über die bereits belastbare Informationen über deren Gewässerbelastungspotential vorliegen, werde ein erhöhter Satz fällig. Für Wirkstoffe, die nachweislich nur in geringem Umfang gewässerrelevant sind, komme eine Befreiung von der Abgabepflicht in Betracht.

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