Umweltbundesamt für Einführung einer Versicherungspflicht für Elementarschäden

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Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich für eine Versicherungspflicht für Elementarschäden ausgesprochen. Um Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Hilfen zu ermöglichen, sollte eine Versicherungspflicht eingeführt werden, bei der die Versicherungsprämien und Selbstbehalte nach dem Schadensrisiko gestaffelt werden, heißt es in den aktuellen Vorschlägen des UBA für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken.

Als Maßnahmen zur Vorsorge vor Klimarisiken hält das UBA naturbasierte Ansätze wie die Entsiegelung von Flächen und die Schaffung von mehr ⁠Retentionsflächen für besonders wirksam. Um Klimaanpassung als staatliche Daueraufgabe zu verankern und Länder und Kommunen bei der flächendeckenden Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen, brauche es eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Anpassung an den Klimawandel“, so das UBA.

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