Änderung der Abschreibungsmethode erfordert Neukalkulation der Gebühren

Bayerischer VGH zu Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung

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Eine Änderung der Abschreibungsmethode während der Kalkulationsperiode setzt eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung voraus. Diese Feststellung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Beschluss getroffen (Aktenzeichen: 20 ZB 20.2016 vom 31.05.2021). Für jeden ...

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