Wasserverträge: RWE Aqua und Veolia Wasser ziehen vor Bundesverfassungsgericht

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RWE Aqua und Veolia Wasser haben vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Gesetz zur Offenlegung der Berliner Wasserverträge schaffe erhebliche Rechtsunsicherheit. Die Verfassungsbeschwerde richte sich nicht gegen die mit dem Land Berlin vereinbarte und bereits erfolgte Offenlegung der Verträge. Vielmehr müsse Rechtssicherheit über die Reichweite der im Offenlegungsgesetz festgehaltenen Veröffentlichungspflicht geschaffen werden, sagte Christoph Hilz, Geschäftsführer der RWE Aqua GmbH am Montag. Die Verfassungsbeschwerde sei jetzt notwendig, da sie nur innerhalb eines Jahres nach Inkraftreten des Gesetzes möglich ist.

Der vollständige Bericht erscheint in Ausgabe 12/2012 von EUWID Wasser und Abwasser. Die wöchentlich erscheinende Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.

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