Die Zuordnung der Geschäftsanteile an der Fernwasser Elbaue-Ostharz GmbH an sächsische und sachsen-anhaltinische Gemeinden ist weitgehend rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Urteil entschieden, das noch nicht in schriftlicher Form vorliegt (BVerwG 10 C 10.17 vom 12.12.2018). Die ...
Zuteilung der Fernwasserleitung Elbaue- Ostharz an Gemeinden weitgehend bestätigt
BVerwG: Keine Rechtsgrundlage für Zuordnung an Städte Leipzig und Halle
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