Das Regierungspräsidium Stuttgart hat für den Bau und den Betrieb der geplanten Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim eine erste Teilgenehmigung und einen Vorbescheid erlassen. Damit darf der Energiekonzern EnBW die Anlage errichten und installieren, teilte das Regierungspräsidium mit. Mit dem Vorbescheid hat die Genehmigungsbehörde zusätzlich über einzelne, den Betrieb betreffende Voraussetzungen entschieden. Dabei geht es um die Einhaltung der Betreiberpflichten sowie der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). Zur Aufnahme des Betriebs der Anlage sei die zweite, bislang noch nicht erteilte Teilgenehmigung erforderlich, erklärte das Regierungspräsidium.
Wie berichtet, wird das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die Klärschlammverbrennungsanlage in einem gestuften förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Hierzu wurden Informationen über das Vorhaben ab Januar 2024 veröffentlicht und Antragsunterlagen ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange konnten sich beteiligen, und die Öffentlichkeit, insbesondere Bürgerinnen und Bürger, hatten die Möglichkeit, bis Ende März 2024 Einwendungen zu erheben, ruft das Regierungspräsidium in Erinnerung. Es seien 731 Einwendungsschreiben eingegangen. Ende Juni 2024 habe ein Erörterungstermin stattgefunden.
Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass es sich bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung um eine gebundene Entscheidung handelt. Das bedeute, dass die Genehmigungsbehörde bei Vorliegen der Voraussetzungen die Genehmigung erteilen muss. Ein Ermessenspielraum komme ihr nicht zu. Zuvor hatte das Regierungspräsidium über die Zulassung des vorzeitigen Beginns der Bauarbeiten entschieden und einzelne vorbereitende Maßnahmen zugelassen.
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