Abwasser ist als Abfall im Sinne der EU-Abfallrahmenrichtlinie zu betrachten, wenn es aus einem Kanalnetz austritt, das von einem öffentlichen Unternehmen der Abwasserbehandlung im Sinne der EU-Richtlinie über kommunale Abwässer unterhalten wird. Diese Richtlinie schließt das ausgetretene Abwasser nicht vom ...
EuGH: Abwasseraustritt aus der Kanalisation unterliegt Abfallrecht
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