Finanzierungsumstellung nur für Zukunft relevant

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Eine kommunale öffentliche Einrichtung kann jederzeit von einer öffentlich-rechtlichen Beitrags- und Gebührenfinanzierung auf eine privatrechtliche Entgeltfinanzierung umstellen. Die Wirkung dieser Umstellung bezieht sich aber grundsätzlich nur auf die Zukunft und kann sich nicht auf ein in der Vergangenheit ...

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