Eine kommunale öffentliche Einrichtung kann jederzeit von einer öffentlich-rechtlichen Beitrags- und Gebührenfinanzierung auf eine privatrechtliche Entgeltfinanzierung umstellen. Die Wirkung dieser Umstellung bezieht sich aber grundsätzlich nur auf die Zukunft und kann sich nicht auf ein in der Vergangenheit ...
Finanzierungsumstellung nur für Zukunft relevant
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