Fremde Rohre müssen nicht geduldet werden

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Ein Grundstückseigentümer muss nicht ohne weiteres dulden, dass die Abwasserrohre des Nachbarn über seinen Grund und Boden verlaufen. Die Grenze der Zumutbarkeit ist überschritten, wenn durch die Abwasserrohre die Nutzung des Grundstücks erheblich beeinträchtigt wird. So urteilten zumindest die Richter des ...

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