Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat auf gravierende rechtliche Probleme bei der Erhebung von Abwassergebühren durch Private hingewiesen. Mit einem Beschluss (Az.: 9 A 2260/09 vom 15.04.2011) hat das OVG NRW die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen zugelassen, das ...
Gebührenerhebung durch private Gesellschaft bedarf gesetzlicher Grundlage
StGB NRW rät Kommunen, Gebühren wieder komplett selbst zu erheben
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