Im Rahmen der Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes müssen Gewässerrandstreifen ohne Ausnahmen für Pflanzenschutzmittelanwendungen mit einer Breite von zehn Metern verbindlich festgeschrieben werden. Dies fordert die Wasserwirtschaft im BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft anlässlich der Vorlage des ...
„Gewässerrandstreifen ohne Ausnahme für Pflanzenschutzmittelanwendungen“
BDEW: Pflanzenschutzrecht stärker mit Gewässerschutzrecht verknüpfen
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