Um gleichzeitig die Grundwassererneuerung zu forcieren und das Risiko von Überflutungen zu minimieren, ist die aktuell in Gießen gültige Abwassersatzung um das Thema „Versickerung“ ergänzt worden. Wie die Mittelhessischen Wasserbetriebe (MWB) als Eigenbetrieb der Stadt Gießen mitteilen, werden damit Anreize für den Bau von Versickerungsanlagen auf privaten Grundstücken geschaffen.
Niederschlagswasser, das gar nicht erst in die Kanalisation abfließt, sondern an Ort und Stelle verbleibt und auch dem Grundwasser bei entsprechender Versickerungsfähigkeit des Bodens zu Gute komme, entlaste das Kanalnetz und unterstütze das Ziel der Stadt Gießen, im Sinne des Schwammstadtprinzips dem natürlichen Wasserhaushalt möglichst nahe zu kommen. „Den Anreiz zu schaffen, Versickerungsanlagen zu errichten, ist ein wichtiger Baustein im nachhaltigen Wassermanagement, um die Herausforderungen des Klimawandelsund zunehmender Starkregenereignisse zu bewältigen“, so die kommissarische Betriebsleitung der MWB, Thomas Becker und Steffen Kraft.
Bisher zahlten nach Angaben der MWB Anschlussnehmer*innen für Versickerungsanlagen mit Notüberlauf an den Kanal Niederschlagswassergebühr für die komplette an die Versickerungsanlage angeschlossene Fläche. Ab sofort werde bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr nur noch die Hälfte der angeschlossenen Fläche angesetzt. Voraussetzung sei, dass die Versickerungsanlagenach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und öffentlich-rechtlicher Vorschriften errichtet worden ist. Eine weitere Reduktion der Fläche für angeschlossene Gründachflächen sei ausgeschlossen, da diese bereits für die Gebührenberechnung nur zur Hälfte berücksichtigt würden. Versickerungsanlagen ohne Notüberlauf seien gänzlich von der Gebührenpflicht befreit.




