Die Altanschließer können für Beitragsnachzahlungen für die Zeit vor 2004 nicht mehr herangezogen werden. Eventuelle Forderungen sind nach einer vierjährigen Frist verjährt. Das ist die Hauptaussage des Rechtsgutachtens, das Prof. Udo Steiner, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, im Auftrag des ...
Gutachten: Beitragsnachforderungen für Altanschließer überwiegend verjährt
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -