
Hamburg Wasser übernimmt künftig vollständig die hoheitliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung für den Abwasserzweckverband Altes Land und Geestrand (AZV). Die entsprechenden vertraglichen Grundlagen haben der AZV, die Samtgemeinden Horneburg und Lühe, die Gemeinde Jork sowie Hamburg Wasser unterzeichnet. Ziel der Neuordnung ist es, die seit 2002 bestehende Zusammenarbeit weiterzuentwickeln, Kostensteigerungen zu begrenzen und die Aufgabenerfüllung langfristig effizienter zu gestalten, teilte das Wasserversorgungsunternehmen mit.
Hintergrund der Neustrukturierung ist die verpflichtende Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz ab dem 1. Januar 2027. Nach Angaben der Beteiligten würden die von Hamburg Wasser erbrachten Leistungen in der bisherigen Organisationsform künftig der Umsatzsteuer unterliegen. Dies hätte bei unverändertem Leistungsumfang eine Gebührensteigerung von rund sieben Prozent zur Folge. Durch die vollständige Übertragung der hoheitlichen Aufgabe auf Hamburg Wasser entfalle diese Umsatzsteuerpflicht.
Mit der neuen Struktur werden die Abwasseranlagen des AZV in die Prozesse und Systeme von Hamburg Wasser integriert. Dadurch sollen Abläufe vereinfacht, Doppelstrukturen reduziert und Effizienzpotenziale genutzt werden. Für die Bürgerinnen und Bürger sollen die bisherigen Ansprechpartner vor Ort erhalten bleiben.
Die Aufgabenübertragung erfolgt auf Grundlage des Staatsvertrags zur Abwasserbeseitigung zwischen Niedersachsen und Hamburg in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Sie umfasst sämtliche Rechte und Pflichten einschließlich der Vermögenswerte sowie der Beitrags- und Gebührenhoheit. Nach Feststellung der Vermögenswerte auf Basis der geprüften Jahresbilanz 2026 übernimmt Hamburg Wasser sämtliche Aktiva und Passiva der Abwasserbeseitigung des AZV in einem eigenen Rechnungs- und Buchungskreis.



