Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende Juni entschieden, dass beim Bau von Trennsystemen auch die Investitionen für die Niederschlagswasserableitung mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können (Az. 7 C 2.08 vom 26.06.2008; EUWID 29/2008). Ende Juli hat das Gericht nun die schriftliche Fassung des Urteils ...
Im Trennsystem bilden Schmutz- und Niederschlagswasserkanal eine Anlage
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