Die regelmäßige Teilnahme am Benchmarking Wasserversorgung NRW kann die Rechtfertigung angemessener Wasserpreise im kartellrechtlichen Sinn entscheidend unterstützen. Denn die individuellen Benchmarkberichte sind in Beschwerdefällen eine gute Basis für die Energiekartellbehörde, um die Preisbeschwerde zu ...
„In Nordrhein-Westfalen steht Trinkwasser nahezu ohne Einschränkung zur Verfügung“
Benchmarking-Bericht: Optimierungspotenzial bei Tarifsystemen
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