Vor dem Hintergrund hoher Kaptalentnahmen der Stadtentwässerungsbetriebe Düsseldorf sollten nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler NRW Abführungen aus gebührenfinanzierten Bereichen in den allgemeinen Haushalt verboten werden. Der Landtag sollte das Kommunalabgabengesetz für Nordrhein-Westfalen entsprechend ...
„Keine Abführungen aus gebührenfinanzierte Bereiche“
Bund der Steuerzahler NRW
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