Keine neue Kanalanschlussgebühr bei Zahlung nach altem Recht

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Wenn für ein Grundstück bereits Kanalanschlussgebühren vor dem Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Nordrhein-Westfalen am 1. Januar 1970 gezahlt worden sind und diese in der Beitragssatzung bestimmt sind, kann das Grundstück nicht mehr zu einem Kanalanschlussbeitrag herangezogen werden. Dies entschied ...

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