Wegen extrem niedriger Grundwasserstände ist es ab sofort und bis Ende September im Landkreis Osnabrück verboten, in der Zeit zwischen zwölf und 18 Uhr private und öffentliche Grünflächen, Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätze sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen mit Wasser zu ...
Kommunen: Landkreis Osnabrück verbietet Wässerung am Nachmittag
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