Zumindest keine unmittelbare Umsetzung des Konzepts „Gute Qualität und sichere Erträge“, der wahrscheinliche Verzicht auf den integralen Ansatz und eine äußerst differenzierte Betrachtung der verschiedenen Schadstoffe; dies sind die wesentlichen Punkte der vorgesehenen Novellierung der Klärschlammverordnung ...
Konzept „Gute Qualität und sichere Erträge“ wird vorerst nicht umgesetzt
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