Frankreich erhält von der EU-Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme (zweites Mahnschreiben) wegen Verletzung der Badegewässerrichtlinie. Frankreich habe es versäumt, die in der Badegewässerrichtlinie verlangten jährlichen Angaben über die Qualität der Badegewässer zu übermitteln. Solange diese ...
Kurz berichtet
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