Eine generelle Anzeigepflicht bei der Verwendung von Ersatzbaustoffen in Wasserschutzgebieten sieht der Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung vor, den das Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegt hat. Der überarbeitete Entwurf ist dem Bundesumweltministerium zufolge noch nicht ressortübergreifend abgestimmt. Unter ...
Kurz Berichtet: Ersatzbaustoffe in Wasserschutzgebieten
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