Kurz Berichtet: Mindestabstand zu Gewässern

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Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln soll der Mindestabstand zu Gewässern auf zehn Meter festgelegt werden. Dort, wo die Abstandsfläche dauerhaft begrünt ist, sollen es mindestens fünf Meter sein – diese Regelungen zählen zu den Inhalten des „Aktionsprogramms Insektenschutz", welches das Bundeskabinett ...

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