Die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben ist weiterhin ohne physische Treffen und digital möglich. Die dafür nötigen Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) werden laut einem Beschluss des Bundeskabinett bis Ende 2022 verlängert, teilte das Bundesumweltministerium (BMU) Ende Januar ...
Kurz Berichtet: Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG)
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