Landgericht lehnt Sondervertrag für Löschwasservorhaltung ab

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Für die Bereithaltung von Löschwasser dürfen Wasserversorger kein Geld fordern. Dies entschied jetzt das Bonner Landgericht (Az. LG Bonn 4 07/07). Die Richter gaben damit einer Klage des Bundesrechnungshofs mit Sitz in Bonn statt. Die Stadtwerke Bonn wollten im Frühsommer 2005 mit dem Bundesrechnungshof einen ...

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