Seit dem 21. März 2021 gilt die „Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser" (KTW-BWGL), die zur Instandhaltung oder Neuerrichtung von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser eingesetzt werden, als verbindlich. Die bislang ...
Neue Bewertungsgrundlage seit 21. März endgültig verbindlich
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