Der Vollzug der novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ab Januar 2003 ist in Bremen weitgehend geregelt. Viele der offenen Vollzugsfragen hätten in der Hansestadt ohne Erlasse geregelt werden können. Stattdessen seien sie in kooperation mit den beiden Gesundheitsämtern geklärt worden. Lediglich eine neue ...
Neue TrinkwV: Bremen ist weitgehend vorbereitet
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