Noch keine Entscheidung über Bürgerbegehren

|
|

Das Verwaltungsgericht in Weimar hat noch keine Entscheidung im Fall des kommunalen Bürgerbegehrens der Gemeinde Seebergen, Kreis Gotha, getroffen. In dem Verfahren, das Ende Mai verhandelt wurde, geht es um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens der Gemeinde Seebergen. Die Bürgerinitiative „Seebergen” ist mit ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -