Das Altanschließer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) schafft keinen Rechtsfrieden. Dieser Ansicht ist der Geschäftsführer des Brandenburger Städte- und Gemeindebundes, Karl-Ludwig Böttcher. Das BVerfG in Karlsruhe hatte entschieden, dass zwei Cottbuser Grundstücksbesitzer nicht rückwirkend für ...
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