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Weitere acht besonders gefährliche Substanzen sind im Anhang XIV der EU-Chemikalienverordnung REACH gelandet. Ab 2014 beziehungsweise 2015 unterliegen diese Stoffe strengen Zulassungsvorschriften. Unter anderem handelt es sich um Diisobutylphthalat (DIBP), Bleichromat und Diarsentrioxid. Die REACH-Verordnung ((EG) ...

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