Der Rat der Europäischen Union hat die Berichterstattungspflichten im Umweltrecht vereinfacht. Dies wirkt sich auf zehn Rechtsakte der EU aus, unter anderem auch auf die Klärschlammrichtlinie (86/278/EWG) und die Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG). Wie der Rat am Dienstag vergangener Woche mitteilte, soll die ...
Notiert: Berichterstattungspflichten im Umweltrecht EU
Ähnliche Artikel
© 2019 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.