Der Streitwert für eine Klage auf zinslose Stundung von Wasserversorgungsbeiträgen beträgt 21 Prozent des zu stundenden Betrages. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor (Aktenzeichen: 2 S 379/21 vom 27.4.2021). Den Streitwert hat der VGH in dem behandelten ...
Notiert: VGH-Beschluss zum Streitwert für eine Klage auf zinslose Stundung von Wasserversorgungsbeiträgen
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