NRW-Kommunen müssen gesplitteten Gebührenmaßstab einführen

|
|

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen dürfen die Kosten der Regenwasserbeseitigung nicht mehr über den einheitlichen Frischwasser-Maßstab abrechnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW Ende Dezember in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 9 A 3648/04) letztinstanzlich entschieden und damit ein ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -