Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat am Dienstag vergangener Woche dem Entwurf zur Reform der Gemeindeordnung zugestimmt. Für die kommunalen Unternehmen des Landes bringt die Reform eine einschneidende Änderung beim Gemeindewirtschaftsrecht: Nach dem neu gefassten § 107 der Gemeindeordnung soll die ...
NRW will wirtschaftliche Betätigung der Kommunen einschränken
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -