OTWA und GUD gehen nicht weiter rechtlich gegen den Beschluss der Vergabekammer vor

|
|

Die Bietergemeinschaft aus OTWA Ostthüringer Wasser und Abwasser GmbH und GUD Geraer Umweltdienste GmbH & Co. KG hat sich entschieden, gegen den Beschluss der Vergabekammer des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 14. Januar 2015 (EUWID 4/2015) im Verfahren um die Betriebsführung der Wasser- und Abwasseranlagen des ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -