Für die Wassernutzung durch ein Kieswerk darf Wasserentnahmeentgelt verlangt werden. Das geht aus einem Urteil des nordrheinwestfälischen Oberverwaltungsgerichts hervor (Az.: 9 A 1385/08 vom 16.10.2008), das auch zur Verfassungsmäßigkeit des Wasserentnahmeentgelts Stellung bezieht.Das OVG hat mit dem Urteil die ...
OVG: Kieswerk muss Wasserentnahme- entgelt bezahlen sein
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