OVG NRW: Vielzahl von Kleinkläranlagen keine tragfähige Alternative Eine private Abwasserbeseitigung hat nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG NRW) Ausnahmecharakter. Ein Grundstückseigentümer muss die Durchleitung eines öffentlichen Abwasserkanals durch sein Grundstück ...
„Private Abwasserbeseitigung hat Ausnahmecharakter“
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