Der Rechtsnachfolger eines Wasser- und Abwasserzweckverbandes darf Regelungen für zurückliegende Gebührenerhebungen treffen. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil getroffen (Az.: OVG 9 B 13.12 vom 21.11.2012), gegen das eine Revision nicht zugelassen worden ist. ...
Rechtsnachfolger kann zurückliegende Gebührenerhebungen regeln
Keine Bedenken gegen modifizierten Frischwassermaßstab
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