Regenwassergebühr: Abflussfläche ist die baurechtlich zulässige Grundfläche

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OVG Koblenz weist Änderung der Niederschlagswassergebühr zurück Die mögliche Abflussfläche ist mit der baurechtlich zulässigen Grundfläche eines Grundstücks gleichzusetzen. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz einen Änderungsbescheid zur Niederschlagswassergebühr ...

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