Der Käufer eines Grundstücks muss vor dem Kauf über zukünftige Kosten, die durch den Bau einer Kläranlage auf ihn zukommen, aufgeklärt werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor (Az.: V ZR 135/07 vom 27. Juni 2008), das dem klagenden Unternehmen das Recht auf Schadensersatz ...
Stadt muss Investor über zukünftige Kosten durch Kläranlage aufklären
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