Die durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nötigen Änderungen beim nordrhein-westfälischen Landeswassergesetz dürfen Städten und Gemeinden wie Gebührenzahlern keine zusätzlichen Kosten aufbürden. Dies forderte das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW Anfang Dezember in Düsseldorf. „Der von der ...
Städte- und Gemeindebund NRW fordert Kostenschätzung für WRRL
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -