BGH: Kein ausdrücklicher Vertragsschluss mit Mieter notwendig Ein Wasserversorger kann von einem Grundstückseigentümer nicht verlangen, für die Wasserkosten seines insolventen Mieters aufzukommen, wenn zwischen Versorger und Mieter bereits ein Vertragsverhältnis besteht. Von einem solchen Vertragsverhältnis ist ...
Versorger kann Wasserkosten des Mieters nicht von Eigentümer verlangen
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