Kommunaler Wasserbeschaffungsverband handelt als steuerpflichtiger Unternehmer

Bundesfinanzhof bestätigt Steuerüberschuss zu Gunsten von Zweckverband

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Ein kommunaler Zweckverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, der eine Wasserversorgungsanlage betreibt, ist ein Unternehmer. Zu diesem Schluss ist der Bundesfinanzhof (BFH) in einem im Juni veröffentlichten Urteil gekommen (Az.: XI R 65/07 vom 02.03.2011). Der Kläger, ein Zweckverband, ...

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