Wenn der Wasserzähler einwandfrei funktioniert, liegt die Beweislast für eine möglicherweise fehlerhafte Wasserrechnung beim Bürger. So entschied zumindest das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Az.: 6 E 714/04). Das Gericht hatte eine entsprechende Klage eines Bürgers abgewiesen. Der Bürger hatte gegen die Höhe ...
Wasserrechnung: Bürger trägt Beweislast
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