Baden-Württemberg: Ausbau der Klärschlammverbrennung und P-Rückgewinnung muss beschleunigt werden

Antwort des Stuttgarter Umweltministeriums auf Kleine Anfrage im Landtag

Der Ausbau der Infrastruktur von Klärschlammverbrennungs- und Phosphorrückgewinnungsanlagen in Baden-Württemberg muss insgesamt beschleunigt werden. Nur so ließen sich die in der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) festgelegten Fristen zur Rückgewinnung des kritischen Rohstoffes Phosphor einhalten und rechtzeitig ausreichende Kapazitäten für die Klärschlammbehandlung schaffen. Das schreibt das baden-württembergische Umweltministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion im Stuttgarter Landtag (Drucksache 17/6221). Mit Überkapazitäten durch geplante und im Bau befindliche Anlagen rechnet die Landesregierung demnach nicht.

Das Ministerium verweist auf die Abfallbilanz 2022 des Landes, wonach 39 Kläranlagen ab 2029 vom Verbot der bodenbezogenen Klärschlammverwertung und der verpflichtenden P-Rückgewinnung aus Klärschlamm betroffen sind. Ab 2032 sind es weitere 799 Kläranlagen. Die AbfKlärV mache jedoch keine Vorgaben darüber, wie diese Anforderungen technisch und organisatorisch umgesetzt werden sollen. Die Wahl einer Strategie obliege daher den betroffenen Klärschlammerzeugern.

Das Vorgehen bei der Klärschlammverwertung und P-Rückgewinnung sei stark abhängig von Menge und Qualität des anfallenden Klärschlamms, erklärt das Ministerium. Zudem hänge es an der Frage, ob die Städte und Kommunen im Rahmen ihrer Organisationshoheit in der Abfallentsorgung die Klärschlammverwertung und P-Rückgewinnung selbst durchführen oder an ein externes Unternehmen vergeben. Grundsätzlich sei zu empfehlen, dass die betroffenen Klärschlammerzeuger auch interkommunale Kooperationen und sich daraus ergebende Synergieeffekte prüfen.

Lesen Sie hier mehr über die Antwort des baden-württembergischen Umweltministeriums auf die Kleine Anfrage......

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