DVGW begrüßt Regeln zu hygienischen Anforderungen an Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser

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Aus Sicht des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) hat die EU-Kommission mit den Anforderungen an Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser eine wichtige Regelungslücke geschlossen.  Die Anforderungen an die hygienische Beschaffenheit von solchen Materialien sind nun im Rahmen der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie verbindlich und einheitlich geregelt worden, heißt es in einer Mitteilung des DVGW.

„Die neuen EU-weit geltenden einheitlichen hygienischen Anforderungen an Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser sind ein Meilenstein für den gesundheitlichen Verbraucherschutz und für die sichere Nutzung ohne Handelshemmnisse in der EU“, sagte Wolf Merkel, Vorstand des DVGW. Wasserversorgungsunternehmen erhielten damit die Sicherheit, dass ihnen nur Materialien und Produkte auf dem europäischen Markt zur Verfügung stehen, die für den langjährigen Einsatz in der Trinkwasserversorgung geeignet sind.

Für den Schutz der Gesundheit seien die Anforderungen von besonderer Bedeutung. „Bauteile wie zum Beispiel Rohrleitungen lassen sich mit Lebensmittelverpackungen vergleichen. Sie müssen so beschaffen sein, dass sie das Lebensmittel Nr. 1 bestmöglich und hygienisch einwandfrei schützen“, erläuterte Merkel. Daher müssten sie auf eine mögliche Migration von chemischen Stoffen aus den Materialien ins Trinkwasser wie auch auf mikrobielle Vermehrung  geprüft werden. Diese dürften allesamt keine nachteiligen Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Wassers haben.

Von der nun geschaffenen Rechtsverbindlichkeit der europäischen Prüf- und Testverfahren profitiere auch der freie Warenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes, so der DVGW. Aktuell müssten Hersteller noch je nach Mitgliedsstaat unterschiedliche Genehmigungen zum Verkauf ihrer Produkte einholen; in Zukunft könnten sie auf einheitliche Verfahren zurückgreifen und so ihren administrativen Aufwand reduzieren.

Der DVGW betont, dass die EU die Anforderungen zunächst komplett im Entwurf zur neuen EU-Trinkwasserrichtlinie gestrichen und lediglich auf die unverbindlichere EU-Bauprodukteverordnung verwiesen habe, bevor sie nun europaweit einheitliche, rechtsverbindliche Vorgaben für Materialien im Kontakt mit Trinkwasser verankert hat.

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